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Haus- und Badeordnung

Sehr geehrte Badegäste,

wir möchten, dass Sie sich in unserer Einrichtung wohlfühlen. Beachten Sie deshalb bitte die Hinweise des Personals und diese Haus- und Badeordnung. Bitte nehmen Sie auf andere Badegäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass keine anderen Besucher/-innen belästigt oder gefährdet werden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Für Fragen, Wünsche und Anregungen stehen die Mitarbeiter/-innen gerne zur Verfügung.

A. Allgemeines

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in unserem Schwimmbad.
  2. Unsere Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher/-innen mit Betreten des Geländes verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung an. Das im Schwimmbad beschäftigte Personal ist befugt, aufgrund der örtlichen Bedingungen jederzeit ergänzende Regelungen für die Nutzung unserer Anlagen festzulegen und anzuwenden.
  3. Das Rechtsverhältnis zwischen Badegast und Aqua Fit GmbH ist privatrechtlich.
  4. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
  5. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere ist nicht gestattet:
    1. störendes Lärmen, z. B. durch den Betrieb von Rundfunk-, Fernseh- oder
    2. Tonwiedergabegeräten, Musikinstrumenten
    3. wüstes Laufen; die Beckenumgänge mit Straßenschuhen zu betreten,
    4. auf den Beckenumgängen zu rennen, an den Einsteigeleitern und Halterungen zu turnen oder das Trennseil zu beseitigen,
    5. andere unterzutauchen, in das Becken zu stoßen oder vom seitlichen Beckenrand in das Becken zu springen,
    6. Badegäste durch sportliche Übungen oder Spiel zu belästigen,
    7. Tauchgeräte, Schwimmflossen, Luftmatratzen und anderes mit in die Becken zu nehmen; die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr; für Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen können Sonderregelungen getroffen werden,
    8. Rettungsgeräte missbräuchlich zu benutzen,
    9. Rauchen innerhalb des Gebäudes,
    10. Verteilen und Anbringen von Druck- und Reklameschriften,
    11. Glas oder andere zerbrechliche oder sonstige Gegenstände die Verletzungen hervorrufen können, ins Bad mitzubringen oder dort zu benutzen.
  1. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
  2. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Aus hygienischen Gründen ist der Verzehr von Speisen, die im Bistro von Wasserstraelen erworben werden, lediglich in der dafür ausgeschilderten Zone gestattet.
  3. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
  4. Abfälle sind unter Beachtung der vorgeschriebenen Abfalltrennung nur in dafür bereit gestellte Behälter zu entsorgen.

B. Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Die Öffnungszeiten sind im Eingangsbereich von Wasserstraelen ausgehängt. Die Geschäftsleitung kann die Benutzung von Wasserstraelen oder Teile davon einschränken.
  2. Der Zutritt ist nicht gestattet:
    1. Personen , die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    2. Personen, die an einer anstoßerregenden Krankheit oder meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes oder offenen Wunden bzw. Hausausschlägen leiden.
    3. Personen, die Tiere mit sich führen.
    4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
    5. Kindern und Nichtschwimmern unter 10 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines erwachsenen Sorgeberechtigten gestattet.
    6. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein.
    7. Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.
    8. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Zeitkarten.
    9. Bei Nachweis des Verlustes werden diese gegen Zahlung der Bearbeitungskosten ersetzt.

C. Haftung

  1. Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
  2. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  3. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen, insbesondere Wertsachen und Bargeld, wird nicht gehaftet.
  4. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Rahmen des Benutzungsverhältnisses entstehen, es sei denn, dem Betreiber oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  5. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder.

D. Benutzung der Bäder

  1. Den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während des Bades bei sich zu behalten.
  2. Für in Verlust geratene Schlüssel u.ä. ist ein Betrag in Höhe von 50,00 EUR zu entrichten. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.
  3. Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
  4. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
  5. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
  6. Soweit die Sprunganlage für Schwimmer freigegeben ist, dürfen nur diese das Sprungbecken benutzen, wenn sie sich von der Anwesenheit des Badepersonals am Sprungbecken vergewissert haben. Nach dem Sprung haben sie das Becken unmittelbar zu verlassen. Der Sprungbereich darf nicht unterschwommen werden. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet.
  7. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
    1. der Sprungbereich frei ist,
    2. nur eine Person das Sprungbrett betritt.
Ob eine Sprunganlage freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.
  1. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen, in das Becken sowie das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage sind untersagt.
  2. Soweit die Rutsche freigegeben ist, darf diese jeweils nur von einer Person und ausschließlich in der auf dem an der Rutsche angebrachten Piktogramm dargestellten Weise benutzt werden. Das Drängeln auf der Treppe oder der Plattform ist untersagt. Der Eintauchbereich vor der Rutsche darf nicht unterschwommen werden. Die Benutzung der Rutsche erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.
  3. Das Betreten und Benutzen der Aqua Fitness-Becken (Aqua Gymnastik-Becken, Aqua Jogging-Becken, Aqua Zirkel-Becken) ist lediglich Kursteilnehmern gestattet und erfolgt ausschließlich zu den festgelegten Kurszeiten sowie in Begleitung des Kurstrainers.
  4. Das Planschbecken darf nur von Kindern unter 6 Jahren benutzt werden. Kleinkinder dürfen sich in dem vorgesehenen Planschbereich nur im Beisein einer erwachsenen Begleitperson aufhalten.
  5. Das Badepersonal kann Beschränkungen in der Benutzung der vorstehenden Einrichtungen anordnen, wenn eine verhaltenswidrige Benutzung erfolgt oder der allgemeine Badebetrieb dieses erfordert.

E. Ausnahmen

  1. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badbetrieb.
  2. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.