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Haus- und Badeordnung
Sehr geehrte Badegäste,
wir möchten, dass Sie sich in unserer Einrichtung
wohlfühlen. Beachten Sie deshalb bitte die Hinweise des Personals
und diese Haus- und Badeordnung. Bitte nehmen Sie auf andere
Badegäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass keine
anderen Besucher/-innen belästigt oder gefährdet werden. Wir
wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Für Fragen,
Wünsche und Anregungen stehen die Mitarbeiter/-innen gerne zur
Verfügung.
A. Allgemeines
- Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in unserem Schwimmbad.
- Unsere Haus- und Badeordnung ist für alle
Besucher/-innen mit Betreten des Geländes verbindlich. Mit dem
Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Badegast die Haus- und
Badeordnung an. Das im Schwimmbad beschäftigte Personal ist
befugt, aufgrund der örtlichen Bedingungen jederzeit
ergänzende Regelungen für die Nutzung unserer Anlagen
festzulegen und anzuwenden.
- Das Rechtsverhältnis zwischen Badegast und Aqua Fit GmbH ist privatrechtlich.
- Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder
Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was
den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und
Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere ist nicht gestattet:
- störendes Lärmen, z. B. durch den Betrieb von Rundfunk-, Fernseh- oder
- Tonwiedergabegeräten, Musikinstrumenten
- wüstes Laufen; die Beckenumgänge mit Straßenschuhen zu betreten,
- auf den Beckenumgängen zu rennen, an den Einsteigeleitern und Halterungen zu turnen oder das Trennseil zu beseitigen,
- andere unterzutauchen, in das Becken zu stoßen oder vom seitlichen Beckenrand in das Becken zu springen,
- Badegäste durch sportliche Übungen oder Spiel zu belästigen,
- Tauchgeräte, Schwimmflossen, Luftmatratzen und
anderes mit in die Becken zu nehmen; die Benutzung von
Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr; für
Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen können Sonderregelungen
getroffen werden,
- Rettungsgeräte missbräuchlich zu benutzen,
- Rauchen innerhalb des Gebäudes,
- Verteilen und Anbringen von Druck- und Reklameschriften,
- Glas oder andere zerbrechliche oder sonstige
Gegenstände die Verletzungen hervorrufen können, ins Bad
mitzubringen oder dort zu benutzen.
- Das Personal des Bades übt gegenüber allen
Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und
Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder
dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen
Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
- Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und
Getränken ist nicht erlaubt. Aus hygienischen Gründen ist der
Verzehr von Speisen, die im Bistro von Wasserstraelen erworben werden,
lediglich in der dafür ausgeschilderten Zone gestattet.
- Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben.
Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen
verfügt.
- Abfälle sind unter Beachtung der
vorgeschriebenen Abfalltrennung nur in dafür bereit gestellte
Behälter zu entsorgen.
B. Öffnungszeiten und Zutritt
- Die Öffnungszeiten sind im Eingangsbereich von
Wasserstraelen ausgehängt. Die Geschäftsleitung kann die
Benutzung von Wasserstraelen oder Teile davon einschränken.
- Der Zutritt ist nicht gestattet:
- Personen , die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
- Personen, die an einer anstoßerregenden
Krankheit oder meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne
des Bundesseuchengesetzes oder offenen Wunden bzw. Hausausschlägen
leiden.
- Personen, die Tiere mit sich führen.
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher
fortbewegen oder an- und auskleiden können, ist die Benutzung der
Bäder nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
- Kindern und Nichtschwimmern unter 10 Jahren ist der
Zutritt nur in Begleitung eines erwachsenen Sorgeberechtigten gestattet.
- Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein.
- Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.
- Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz
geleistet. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Zeitkarten.
- Bei Nachweis des Verlustes werden diese gegen Zahlung der Bearbeitungskosten ersetzt.
C. Haftung
- Die Badegäste benutzen die Bäder
einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet
der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in
einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
- Für höhere Gewalt und Zufall
sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen
Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
- Für die Zerstörung, Beschädigung
oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten
Sachen, insbesondere Wertsachen und Bargeld, wird nicht gehaftet.
- Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen
haften nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden,
die im Rahmen des Benutzungsverhältnisses entstehen, es sei denn, dem Betreiber oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
- Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder.
D. Benutzung der Bäder
- Den Schrank hat der Badegast selbst zu
verschließen, den Schlüssel hat er während des Bades
bei sich zu behalten.
- Für in Verlust geratene Schlüssel
u.ä. ist ein Betrag in Höhe von 50,00 EUR zu entrichten. Der
Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der
Schlüssel gefunden wird.
- Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
- Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
- Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
- Soweit die Sprunganlage für Schwimmer
freigegeben ist, dürfen nur diese das Sprungbecken benutzen, wenn
sie sich von der Anwesenheit des Badepersonals am Sprungbecken
vergewissert haben. Nach dem Sprung haben sie das Becken unmittelbar zu
verlassen. Der Sprungbereich darf nicht unterschwommen werden. Das
Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet.
- Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
- der Sprungbereich frei ist,
- nur eine Person das Sprungbrett betritt.
Ob eine Sprunganlage freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.
- Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder
Werfen anderer Personen, in das Becken sowie das Unterschwimmen des
Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage sind untersagt.
- Soweit die Rutsche freigegeben ist, darf diese
jeweils nur von einer Person und ausschließlich in der auf dem an
der Rutsche angebrachten Piktogramm dargestellten Weise benutzt werden.
Das Drängeln auf der Treppe oder der Plattform ist untersagt. Der
Eintauchbereich vor der Rutsche darf nicht unterschwommen werden. Die
Benutzung der Rutsche erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.
- Das Betreten und Benutzen der Aqua Fitness-Becken
(Aqua Gymnastik-Becken, Aqua Jogging-Becken, Aqua Zirkel-Becken) ist
lediglich Kursteilnehmern gestattet und erfolgt ausschließlich zu
den festgelegten Kurszeiten sowie in Begleitung des Kurstrainers.
- Das Planschbecken darf nur von Kindern unter 6 Jahren
benutzt werden. Kleinkinder dürfen sich in dem vorgesehenen
Planschbereich nur im Beisein einer erwachsenen Begleitperson aufhalten.
- Das Badepersonal kann Beschränkungen in der
Benutzung der vorstehenden Einrichtungen anordnen, wenn eine
verhaltenswidrige Benutzung erfolgt oder der allgemeine Badebetrieb
dieses erfordert.
E. Ausnahmen
- Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badbetrieb.
- Bei Sonderveranstaltungen können von dieser
Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer
besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
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